Facebook in USA verklagt

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Das Online-Netzwerk Facebook wurde von Datenschützern aus den USA verklagt. Der Grund: die neuen Datenschutzrichtlinien. Die Kläger kritisierten, dass durch die Neuerungen nun private Nutzer-Daten öffentlich zugänglich werden, die vorher nicht einsehbar waren. Dritte hätten jetzt ebenfalls Zugang zu den Informationen. Datenschützer vom Electronic Privacy Information Center (EPIC) und neun andere Verbraucherorganisationen werfen in ihrer Klageschrift Facebook vor, „unfair und betrügerisch“ zu handeln. Am 9. Dezember hatte Facebook seine Datenschutzbestimmungen geändert und dabei seine Nutzer aufgefordert, ihre Einstellungen bezüglich der Veröffentlichung von privaten Informationen wie Fotos, Kommentaren oder Freundeslisten neu anzupassen. Per Vorauswahl wurde den Nutzern bei der Umstellung nahegelegt, die privaten Daten mit jeder Person im Web zu teilen. Erst durch selbstständiges Ändern dieses Vorschlags, erhält man seine Privatsphäre – zum Teil – zurück. Denn der eigene Name, Profil-Foto, Freundeslisten, Heimatort, Geschlecht und die Seiten, von denen man “Fan” ist, werden jetzt als „öffentlich verfügbare Information” betrachtet. Facebook selbst sieht dagegen in seinen neuen Richtlinien kein Verstoß: Die Nutzer hätten schlicht eine bessere Kontrolle darüber, welche Informationen sie teilen wollen. Mit mehr als 350 Millionen Mitgliedern (6,2 Millionen davon in Deutschland) ist Facebook das größte Online-Netzwerk der Welt.

Handel mit Facebook Freunden gestoppt

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Über die Firma uSozial konnten all diejenigen Facebook-User, die befürchteten, mit ihrer bisherigen Anzahl an Freunden wie unvernetzte Außenseiter zu wirken, ihr Konto mit Freunden im 1.000er Pack aufwerten. Facebook stoppte jetzt den Handel und droht mit einer Unterlassungsklage, weil diverse Geschäftsbedingungen verletzt worden seien. Einen 1.000er Pack Freunde gab es bisher für rund 140 Euro. Für fast 1.200 Euro gab es sogar Freunde in der 10.000er XXL-Packung. uSozial sieht sich allerdings nicht in der Schuld, und will sich stets im Gesetzesrahmen bewegt haben.